LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2023
2 Sa 206/22
Normen:
BGB § 611a; BGB § 349 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 22.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2404/21

Unrechtmäßigkeit der widerklagend geltend gemachten Aufrechnung des Arbeitgebers gegen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Vergütung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 206/22

DRsp Nr. 2024/5909

Unrechtmäßigkeit der widerklagend geltend gemachten Aufrechnung des Arbeitgebers gegen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Vergütung

1. Die gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers erklärte Aufrechung des Arbeitgebers mit dem von ihm geltend gemachten Gegenanspruch auf Schadensersatz ist bereits unzulässig, soweit der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers den - bei der zu berücksichtigenden Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Kind - pfändbaren Nettobetrag übersteigt. 2. Beim Nachweis eines aufrechenbaren Gegenanspruchs des Arbeitgebers auf Schadensersatz muss sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, welcher den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2022 - 4 Ca 2404/21 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.467,00 EUR brutto abzüglich abgeführter Lohnsteuer in Höhe von 513,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Juni 2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/19 und die Beklagte zu 16/19.