LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.02.2018
L 6 SB 2931/17
Normen:
SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 29.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SB 3825/15

Unrechtmäßigkeit der Verhängung von Missbrauchskosten im sozialgerichtlichen Verfahren beim Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2018 - Aktenzeichen L 6 SB 2931/17

DRsp Nr. 2019/12303

Unrechtmäßigkeit der Verhängung von Missbrauchskosten im sozialgerichtlichen Verfahren beim Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen

Die Fortführung eines Rechtsstreits ist jedenfalls dann nicht missbräuchlich, wenn der Sachverhalt – hier hinsichtlich orthopädischer Beeinträchtigungen - bereits durch sachverständige Zeugenaussagen aufgeklärt war, die Klägerin sich jedoch auch auf weitere Beeinträchtigungen – hier auf nervenärztlichem Gebiet - stützt, deren Bewertung nicht von vornherein unumstritten war.

Tenor

Die Verhängung von Missbrauchskosten im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2017 wird aufgehoben.

Normenkette:

SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

In dem durch Klagerücknahme beendeten Rechtsstreit begehrte der Klägerin die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft.