1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.10.2008, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifvertragliche Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007.
Die Klägerin wurde mit Arbeitsvertrag vom 01.02.1981 (Bl. 44 d.A.) von der Landesversicherungsanstalt Oberbayern (LVA) ab 01.02.1981 als vollbeschäftigte Arbeiterin in deren Zentralkrankenhaus G. eingestellt; seit 01.04.2006 ist sie in Teilzeit mit 30 Wochenstunden beschäftigt. § 2 des Arbeitsvertrages lautet:
"§ 2
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