Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 12.07.2017 - Az. 2 Ca 369e/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltzahlung für Urlaub.
Der Kläger ist bei dem beklagten Land am Landgericht K. als Informatiker beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis regelt sich kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme und beiderseitiger Tarifgebundenheit nach dem
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