LAG Hamm - Beschluss vom 18.03.2011
13 TaBV 98/10
Normen:
BetrVG § 19 Abs. 1; WO BetrVG § 7 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 28.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 16/10

Ungültige Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl bei irreführendem Kennwort; unbegründete Anfechtung einer Betriebsratswahl bei berechtigter Zurückweisung der Vorschlagsliste IG Metall Kündigungsschutz und Arbeitsplatzsicherheit

LAG Hamm, Beschluss vom 18.03.2011 - Aktenzeichen 13 TaBV 98/10

DRsp Nr. 2011/11572

Ungültige Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl bei irreführendem Kennwort; unbegründete Anfechtung einer Betriebsratswahl bei berechtigter Zurückweisung der Vorschlagsliste "IG Metall Kündigungsschutz und Arbeitsplatzsicherheit"

Wird eine Wahlvorschlagsliste mit einem irreführenden Kennwort trotz Beanstandung durch den Wahlvorstand nicht korrigiert, ist sie ungültig.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitnehmer K1, A1 und E1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.09.2010 – 1 BV 16/10 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 19 Abs. 1; WO BetrVG § 7 Abs. 2 S. 2;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der vom 08. bis 11.03.2010 durchgeführten Betriebsratswahl.

Die zu 1) beteiligten drei Antragsteller sind wahlberechtigte Arbeitnehmer der zu 5) beteiligten Arbeitgeberin, die in K2 zwei Werke unterhält. In diesen wurde in der Zeit vom 08. bis 11.03.2010 ein neuer, 15-köpfiger Betriebsrat gewählt.