Die Beschwerde der Arbeitnehmer K1, A1 und E1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.09.2010 –
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der vom 08. bis 11.03.2010 durchgeführten Betriebsratswahl.
Die zu 1) beteiligten drei Antragsteller sind wahlberechtigte Arbeitnehmer der zu 5) beteiligten Arbeitgeberin, die in K2 zwei Werke unterhält. In diesen wurde in der Zeit vom 08. bis 11.03.2010 ein neuer, 15-köpfiger Betriebsrat gewählt.
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