Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M S, E Straße, B, bewilligt.
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