SG Karlsruhe, vom 11.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 3656/05
Unfallversicherungsschutz von Studenten bei Gemeinschaftsveranstaltung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2006 - Aktenzeichen L 1 U 602/06
DRsp Nr. 2007/3124
Unfallversicherungsschutz von Studenten bei Gemeinschaftsveranstaltung
Nehmen Studierenden an einem am AStA der Hochschule auf dem Hochschulgelände veranstalteten Sommerfest mit Disco, Liveband und Open-Air-Kino teil, so stehen sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf die dem Unfallversicherungsschutz unterfallenden Versicherten sind die Rechtsgrundsätze einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung während des Studiums an einer Hochschule nicht übertragbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]