Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte
BSG, Urteil vom 13.06.1989 - Aktenzeichen 2 RU 1/89
DRsp Nr. 1999/6724
Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte
1. Auch bei der Durchführung arbeitsbegleitender Maßnahmen (zB. beim therapeutischen Reiten) ist der in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte im Arbeitsbereich beschäftigte Behinderte unfallversicherungsrechtlich geschützt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]