SG Berlin vom 02.02.2009
S 25 U 1032/07
Normen:
SGB VII § 2; SGB VII § 8 Abs. 1;

Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der unentgeltlichen ehrenamtlichen Mithilfe im Rahmen eines Kunstprojekts in einer Schule

SG Berlin, vom 02.02.2009 - Aktenzeichen S 25 U 1032/07

DRsp Nr. 2010/22873

Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der unentgeltlichen ehrenamtlichen Mithilfe im Rahmen eines Kunstprojekts in einer Schule

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII sind kraft Gesetzes Personen versichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätig sind. Dazu zählen auch Personen, die im Rahmen eines künstlerischen Projekts mit Kindern an einer Grundschule unentgeltlich tätig werden und im Interesse der Schüler und der Schule mithelfen, ein Wandbild anzubringen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 2; SGB VII § 8 Abs. 1;