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Streitig ist die Gewährung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalls, den der Kläger als Spitzensportler der ehemaligen DDR erlitten hat.
Der im Jahre 1971 geborene Kläger spielte in der Saison 1988/89 in der ehemaligen DDR Fußball in der Oberligamannschaft des FC H. (FC). In seinem Sozialversicherungsausweis ist für diese Zeit eine Tätigkeit als "Kfz-Lehrling" und als Beschäftigungsbetrieb der VEB Kfz-Instandhaltung-O. (VEB) eingetragen.
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