I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Zeitpunkt seines Unfalls am 6. März 1986 unter Versicherungsschutz stand.
Der Kläger, freiwilliges Mitglied bei der Beigeladenen, ist Gründer und Mitinhaber eines Unternehmens, das ua Segeltouren auf Hochseeyachten anbietet und durchführt. Zu diesem Zweck werden
Yachten privater Eigentümer gechartert, die sich verpflichten, als Schiffsführer Urlaubs- und Ausbildungsfahrten durchzuführen.
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