Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise
BSG, Urteil vom 27.07.1989 - Aktenzeichen 2 RU 3/89
DRsp Nr. 1999/6974
Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise
1. Ein Versicherter, der während einer Dienstreise bei einem auch sonst regelmäßig durchgeführten Saunabesuch verunglückt, steht nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]