LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2001
L 10 U 25/01
Normen:
RVO § 550 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 06.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 185/00

Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2001 - Aktenzeichen L 10 U 25/01

DRsp Nr. 2006/11306

Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft

Will eine Mutter ihren Sohn nach einem Wochenende bei ihrem geschiedenen Mann mit dem Pkw abholen, um ihn vor ihrem Arbeitsantritt zur Schule zu bringen, so steht sie bei einem Unfall auf der Fahrt zur Wohnung gem. § 550 Abs 2 Nr 2 RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanz: SG Heilbronn, vom 06.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 185/00