Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 15. November 2007 werden zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten beider Rechtszüge; sie haben auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Klage- und des Berufungsverfahrens wird auf jeweils 69.569,10 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (AU).
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