SG Karlsruhe, vom 07.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1443/05
Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit am Vereinsgebäude
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006 - Aktenzeichen L 10 U 4793/05
DRsp Nr. 2006/27552
Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit am Vereinsgebäude
Bei der nach Feierabend durchgeführten Kontrolle von an der vereinseigenen Halle durch Fremdfirmen angeführten Arbeiten steht ein hauptberuflich als Bauarbeiter tätiger Vereinsvorstand nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]