LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.03.2018
L 15 U 769/17 B
Normen:
SGG § 73a;
Fundstellen:
NZA 2018, 1322
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 229/17

UnfallversicherungsrechtPKH-VerfahrenUnfallfremde ArbeitsunfähigkeitAnspruch auf Verletztengeld

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2018 - Aktenzeichen L 15 U 769/17 B

DRsp Nr. 2018/5546

Unfallversicherungsrecht PKH-Verfahren Unfallfremde Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Verletztengeld

Wenn während einer unfallunabhängigen Arbeitsunfähigkeit ein unfallbedingter Zustand eintritt, der für sich gesehen ebenfalls Arbeitsunfähigkeit bedingen würde, besteht ein Anspruch auf Verletztengeld erst nach Beendigung der unfallfremden Arbeitsunfähigkeit.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 11.10.2017 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGG § 73a;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.