Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 02. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Entschädigungsleistungen nach einem Arbeitsunfall und die Feststellung von Unfallfolgen.
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