SGB VII § 105 ; SGB VII § 106 ; BGB § 781 ; BGB § 839 ;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 26.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 1233/01
Unfallversicherung: Haftungsausschluß nach §§ 105, 106 SGB VII bei Ausübung einer betrieblichen Täigkeit ohne Versichertenseigenschaft
OLG München, Urteil vom 08.01.2004 - Aktenzeichen 1 U 3924/03
DRsp Nr. 2004/6696
Unfallversicherung: Haftungsausschluß nach §§ 105, 106 SGB VII bei Ausübung einer betrieblichen Täigkeit ohne Versichertenseigenschaft
»Im Rahmen des Haftungsausschlusses nach §§ 105, 106 SGB VII ist es nicht erforderlich, dass der Schädiger Versicherter ist. Er muss lediglich eine betriebliche Tätigkeit ausüben.«
Normenkette:
SGB VII § 105 ; SGB VII § 106 ; BGB § 781 ; BGB § 839 ;
Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
A.
Die Beklagte haftet der Klägerin aus § 781BGB auf Ersatz der immateriellen Schäden.
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