Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin die erstinstanzlichen Verfahrenskosten trägt.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall.
Die Klägerin ist Großmutter des am ... 2007 geborenen Beigeladenen. Am 13. August 2008 fiel dieser während der Betreuung durch die Klägerin in einen auf ihrem Grundstück befindlichen Pool (Wassertiefe 1,1 m). Hierbei erlitt der Beigeladene - nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Stendal (rechtskräftiges Urteil vom 4. Februar 2014 -
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