Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Wege des Überprüfungsverfahrens die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2106 (BK 2106) der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Druckschädigung der Nerven.
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