LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.05.2006
L 5 KA 5158/04
Normen:
Ärzte-ZV § 25 S. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 12 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 03.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 1688/01

Unbillige Härte beim Verbot der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 5158/04

DRsp Nr. 2006/27515

Unbillige Härte beim Verbot der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Von dem Verbot der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach Vollendung des 55. Lebensjahres kann nach § 25 Satz 2 Ärzte ZV nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. Eine unbillige Härte liegt nicht vor, wenn der Arzt geltend macht, wegen erheblicher Überschuldung auf die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit angewiesen zu sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 25 S. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 12 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 03.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 1688/01