Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 29.3.2018 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.139,79 EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Sozialgericht (
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf den Beschluss des
Ergänzend und mit Blick auf das Beschwerdevorbringen ist Folgendes auszuführen:
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