Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.01.2022 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung der Antragsgegnerin, ihr Leistungen nach dem () in gesetzlicher Höhe für einen in das Ermessen des Gerichts gestellten Zeitraum zu gewähren.
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