Die nach § 793 ZPO statthafte und vorliegend insgesamt zulässige sofortige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Arbeitsgericht im angefochtenen Beschluss den Antrag des Klägers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes sowie ersatzweiser Zwangshaft gegen die Beklagte abgewiesen.
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