I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.11.2009 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Arbeitgeber und Betriebsrat streiten darüber, ob der Betriebsrat verpflichtet ist oder sein soll, seine regelmäßigen Sitzungen nicht vor 11:30 Uhr stattfinden zu lassen.
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