1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14. Juli 2009 - 2 Ga 101/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Streitwert: EUR 4.000,00.
I.
Die Klägerin, geboren am 26. März 1953, ist seit 1993 bei dem beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt und seit längerem an der Gemeinschaftsgrundschule A in K als Klassenlehrerin mit den Fächern Mathematik und Sport tätig.
Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme der
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