LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.03.2011
4 SaGa 2600/10
Normen:
ZPO § 940; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
NZA 2011, 1247
NZA-RR 2011, 551
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ga 18142/10

Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zum gesteigerten Beschäftigungsinteresse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - Aktenzeichen 4 SaGa 2600/10

DRsp Nr. 2011/15907

Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zum gesteigerten Beschäftigungsinteresse

Macht ein Arbeitnehmer im Rahmen einer einstweiligen Verfügung seinen Beschäftigungsanspruch geltend, so bedarf es für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes der Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses. Der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf reicht allein nicht aus.

I. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Dezember 2010 - 31 Ga 18142/10 - abgeändert:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

II. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

ZPO § 940; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz.

Die Verfügungsklägerin ist seit 11 Jahren bei der Verfügungsbeklagten als Altenpflegerin beschäftigt. Die Verfügungsbeklagte betreibt ein Krankenhaus für Altersmedizin mit einem Pflegewohnheim, eine Tagesklinik (Tagespflege) sowie eine Klinik für Akutgeriatrie mit mehreren Stationen.