LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.05.2010
6 SaGa 9/10
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 1; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 3; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 4; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 3 Nr. 3; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 15.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ga 10 c/10

Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits bei fehlerhaftem Widerspruch des Betriebsrats; unsubstantiierte Darlegungen des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz bei verhaltensbedingter Kündigung; Eilantrag der Arbeitgeberin auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht bei unzureichender Begründung des Weiterbeschäftigungsantrags

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2010 - Aktenzeichen 6 SaGa 9/10

DRsp Nr. 2010/20851

Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits bei fehlerhaftem Widerspruch des Betriebsrats; unsubstantiierte Darlegungen des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz bei verhaltensbedingter Kündigung; Eilantrag der Arbeitgeberin auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht bei unzureichender Begründung des Weiterbeschäftigungsantrags

1. Der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG bezieht sich nur auf eine betriebsbedingte Kündigung, da nur in diesem Fall eine Sozialauswahl in Betracht kommt. 2. Will der Betriebsrat der verhaltensbedingten Kündigung gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG widersprechen, hat er darzulegen, auf welchem freien Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; ein bloßer Verweis auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens reicht dazu nicht aus. 3. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Betriebsrat darüber hinaus darzulegen, dass die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers der Weiterbeschäftigung an dem neuen Arbeitsplatz nicht entgegenstehen.