Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.12.2011 -
Der Verfügungskläger begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfügungsbeklagten auf Unterlassung tätlicher Angriffe bzw. entsprechender Drohungen.
Der Verfügungsbeklagte war bei der Firma A. P. (A. W. 00, P.) aufgrund befristeten Arbeitsvertrags vom 22. Oktober 2010 (Bl. 20 - 27 d.A.) als Kraftfahrer in der Zeit vom 25. Oktober 2010 bis zum 16. Dezember 2011 beschäftigt. Der Verfügungskläger ist bei dieser Firma in leitender Position tätig. Der Wohnort der Parteien liegt sechs Kilometer voneinander entfernt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|