Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 29. Juli 2008 - 4 Ca 127/08 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, mit dem Kläger eine Altersteilzeitvereinbarung zu schließen.
Der Kläger ist am XX.XX.19XX geboren und seit dem 01. Oktober 1996 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt; er verdiente zuletzt 2.650,04 Euro brutto pro Monat. Er ist Mitglied der Gewerkschaft A..
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