LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.04.2005
L 1 U 168/03
Normen:
SGB VII § 7 Abs. 1 § 8 Abs. 1, 2 Nr. 1 § 56 ;
Vorinstanzen:
Sozialgericht Lübeck - S 20 U 307/01 - 04.11.2003,

Unbegründeter Anspruch auf Verletztenrente aus Wegeunfall - ursächlicher Zusammenhang zwischen Tinnitus und Auffahrunfall

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2005 - Aktenzeichen L 1 U 168/03

DRsp Nr. 2005/19051

Unbegründeter Anspruch auf Verletztenrente aus Wegeunfall - ursächlicher Zusammenhang zwischen Tinnitus und Auffahrunfall

1. Für die haftungsausfüllende Kausalität zwischen angeschuldigtem Ereignis und eingetretener Verletzungsfolge muss mindestens hinreichend wahrscheinlich sein, dass das Unfallereignis ursächlich für den beim Verletzten aufgetretenen Tinnitus geworden ist; das ist dann der Fall, wenn die Gründe für eine solche Kausalität die dagegen sprechenden deutlich überwiegen.2. Ein Ohrgeräusch als Folge einer Halswirbelsäulendistorsion ist um so wahrscheinlicher, je schwerer die Primärschädigung sei; ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang muss nicht bestehen.3. Im Vordergrund unfallbedingter Schädigungen des Hör- und Gleichgewichtsorgans stehen Gleichgewichtsstörungen, die typischerweise mit einseitigen Schallempfindungsstörungen mit flachem Kurvenverlauf einhergehen, also unter Beteiligung aller Frequenzen; dementsprechend sollte das Ohrgeräusch nach Halswirbelsäulenschädigungen auch tief- bis mittelfrequent sein.

Normenkette:

SGB VII § 7 Abs. 1 § 8 Abs. 1, 2 Nr. 1 § 56 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.