LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.01.2005
9 Sa 540/04
Normen:
BetrVG § 50 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 231/04

Unbegründeter Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 540/04

DRsp Nr. 2005/12016

Unbegründeter Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

Hat die Arbeitgeberin innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den in ihren Baumärkten beschäftigten Arbeitnehmern angeboten, unter anderem auch durch Eigenkündigungen gegen Abfindungszahlung auszuscheiden, folgt daraus keine Selbstbindung in dem Sinne, dass ein Arbeitnehmer durch seine Eigenkündigung auch nach Ablauf dieser Frist eine Abfindungspflicht begründen kann.

Normenkette:

BetrVG § 50 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Sozialplanabfindung.

Von der erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2004 (dort S. 2 bis 5 = Bl. 94 bis 97 d.A.) Bezug genommen.

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an ihn 9.124,86 EUR zu zahlen, nebst 5% Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 23.01.2004.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.