LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.01.2005
7 Sa 698/04
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT Anlage 1 Teil III Abschnitt A Unterabschnitt I;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2111/03

Unbegründeter Anspruch auf Höhergruppierung bei Erfordernis vielseitiger Verwendbarkeit als Dolmetscherin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 698/04

DRsp Nr. 2005/12008

Unbegründeter Anspruch auf Höhergruppierung bei Erfordernis vielseitiger Verwendbarkeit als Dolmetscherin

1. Wird nach dem Wortlaut des Tarifvertrages für die Höhergruppierung der Arbeitnehmerin eine Tätigkeit vorausgesetzt, die eine vielseitige Verwendbarkeit erfordert, reicht die Fähigkeit dazu allein nicht aus.2. Eine mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen, auch eine mit dem Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit durch die Angestellte ohne eine zumindest stillschweigende Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle kann den Anspruch der Angestellten auf Höhergruppierung nicht begründen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BAT Anlage 1 Teil III Abschnitt A Unterabschnitt I;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung der Klägerin.