LAG München - Urteil vom 13.04.2007
11 Sa 874/06
Normen:
BGB § 317 Abs. 1 § 319 Abs. 1 Satz 1 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 04.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6605/05

Unbegründeter Anspruch auf Ballungsraumzulage - wirksame Änderung der Vertragsbestimmungen durch kirchliche Arbeitsrechtsregelung

LAG München, Urteil vom 13.04.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 874/06

DRsp Nr. 2007/14418

Unbegründeter Anspruch auf Ballungsraumzulage - wirksame Änderung der Vertragsbestimmungen durch kirchliche Arbeitsrechtsregelung

1. Durch einzelvertragliche Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARR-EL) in deren jeweiliger Fassung unterwirft sich der Arbeitnehmer einzelvertraglich dem Bestimmungsrecht der arbeitsrechtlichen Kommission über den jeweiligen Inhalt der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) und damit auch über den Inhalt seines Arbeitsverhältnisses; das entspricht dem in § 317 Abs. 1 BGB geregelten Fall, dass die Vertragsparteien die Leistungsbestimmung aus einem Vertrag einem Dritten überlassen, so dass die nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidungen der arbeitsrechtlichen Kommission den Parteien gegenüber nur dann nicht verbindlich sind, wenn sie offenbar unbillig sind (§ 319 Abs. 1 Satz 1 BGB).2. Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen; es ist nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde.