Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger zustehenden Abfindung.
Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.1980 bis 31.03.2003 bei der Beklagten als Verpacker beschäftigt. In einem ärztlichen Attest vom 13.08.2002, zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt, wurde dem Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 40 besteht, die Aufgabe seiner bisher ausgeübten Tätigkeit und ein Wechsel auf einen Arbeitsplatz mit leichteren Tätigkeiten empfohlen. Der Kläger wandte sich daraufhin an die Beklagte und bot an, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|