LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.04.2004
10 Sa 16/04
Normen:
BGB § 133 § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 11.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1701/03

Unbegründeter Abfindungsanspruch bei Abgeltung der durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches bedingten Nachteile

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2004 - Aktenzeichen 10 Sa 16/04

DRsp Nr. 2005/2140

Unbegründeter Abfindungsanspruch bei Abgeltung der durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches bedingten Nachteile

Der weitergehende Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers ist unbegründet, wenn die durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bedingten Nachteile bereits durch die gezahlte Abfindung abgegolten sind.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger zustehenden Abfindung.

Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.1980 bis 31.03.2003 bei der Beklagten als Verpacker beschäftigt. In einem ärztlichen Attest vom 13.08.2002, zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt, wurde dem Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 40 besteht, die Aufgabe seiner bisher ausgeübten Tätigkeit und ein Wechsel auf einen Arbeitsplatz mit leichteren Tätigkeiten empfohlen. Der Kläger wandte sich daraufhin an die Beklagte und bot an, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen.