Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. November 2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob dem Kläger für das Geschäftsjahr 2008 eine Tantiemezahlung zusteht.
Die Beklagte bietet als Tochtergesellschaft der A an. Der Kläger ist seit dem 01. Januar 1993 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin, der B beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt das Einstellungsschreiben vom 01. Oktober 1992 zu Grunde, in dem die Beklagte u. a. mitteilte:
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