LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.04.2016
6 Sa 299/15
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1 S. 2; BGB § 619a;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 30.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2152/14

Unbegründete Widerklage des Arbeitgebers auf Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen zur arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und SchadensverursachungEinheitliche Entscheidung des Berufungsgerichts über unzulässiges Teilurteil und Schlussurteil bei widerklagender Geltendmachung einer hilfsweise zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellten Forderung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 299/15

DRsp Nr. 2016/16561

Unbegründete Widerklage des Arbeitgebers auf Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen zur arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und Schadensverursachung Einheitliche Entscheidung des Berufungsgerichts über unzulässiges Teilurteil und Schlussurteil bei widerklagender Geltendmachung einer hilfsweise zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellten Forderung

1. Erklärt ein Beklagter gegenüber der Klageforderung hilfsweise die Aufrechnung mit einer Gegenforderung und macht er diese außerdem noch zum Gegenstand einer Widerklage, kann über die Klage oder die Widerklage grundsätzlich nicht durch Teilurteil entschieden werden. Bei einer derartigen Fallgestaltung ist die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen (auch im Instanzenzug) nicht ausgeschlossen.