LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.07.2015
18 Sa 319/15
Normen:
BGB § 296; BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 48 Ca 7835/14

Unbegründete Verzugslohnklage bei fehlendem Nachweis eines Arbeitsangebots nach mündlicher Kündigung durch die Lebensgefährtin des ArbeitgebersUnzureichende Darlegungen zur Kündigungsberechtigung einer Mitarbeiterin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 18 Sa 319/15

DRsp Nr. 2016/2985

Unbegründete Verzugslohnklage bei fehlendem Nachweis eines Arbeitsangebots nach mündlicher Kündigung durch die Lebensgefährtin des Arbeitgebers Unzureichende Darlegungen zur Kündigungsberechtigung einer Mitarbeiterin

Allein das Bestreiten einer mündlichen Kündigung durch die Lebensgefährtin des Arbeitgebers macht ein Arbeitsangebot des Arbeitnehmers nicht im Sinne des § 296 BGB entbehrlich, wenn der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitnehmer sich hinsichtlich des für ihn günstigen Umstandes der Kündigungsberechtigung der Lebensgefährtin Frau N. darauf beschränkt, zu bestreiten, dass diese nicht kündigungsberechtigt gewesen ist; der Umstand, dass Frau N. Dienstpläne erstellt und sonstige Arbeitsanweisungen erteilt, ja selbst die bestrittene Behauptung des Arbeitnehmers, dass Frau N. den Imbiss geführt und geleitet hat, lässt nicht verlässlichen darauf schlussfolgern, dass sie auch zur Einstellung und Entlassung von Beschäftigten berechtigt gewesen ist, insbesondere wenn der Arbeitnehmer erklärt, dass er den mündlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber selbst geschlossen hat. LCLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Verkündet am 16.07.2015 18 Sa 319/15 48 Ca 7835/14 Arbeitsgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil In Sachen hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 18. Kammer,