LAG München - Urteil vom 26.06.2008
4 Sa 1172/07
Normen:
BayPersVG Art. 8 Art. 46 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 765/07

Unbegründete Vergütungsklage eines langjährig freigestellten Personalratsmitgliedes bei unsubstantiierten Darlegungen zum Beweggrund für unterlassene Bewerbung auf höherbezahlte Stelle - Anknüpfungstatsachen für fiktive Berufsentwicklung

LAG München, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 1172/07

DRsp Nr. 2008/14827

Unbegründete Vergütungsklage eines langjährig freigestellten Personalratsmitgliedes bei unsubstantiierten Darlegungen zum Beweggrund für unterlassene Bewerbung auf höherbezahlte Stelle - Anknüpfungstatsachen für fiktive Berufsentwicklung

1. Trägt das langjährig freigestellte Personalratmitglied vor, es habe eine Bewerbung für die vom Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle (Vertriebsdirektor für Firmenkunden) nur wegen seiner Freistellung als Personalratsmitglied unterlassen, stellt die hier maßgebliche Motivation für das Nichthandeln (Unterlassen) des Arbeitnehmers eine innere Tatsache dar, die einer Beweiserhebung nur bedingt zugänglich ist, nämlich allein aufgrund äußerlichen Anknüpfungstatsachen oder Indizien.