LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.04.2011
12 Sa 1325/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 29.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 489/10

Unbegründete Vergütungsklage eines Kurierfahrers bei unschlüssigen Darlegungen zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2011 - Aktenzeichen 12 Sa 1325/10

DRsp Nr. 2011/17808

Unbegründete Vergütungsklage eines Kurierfahrers bei unschlüssigen Darlegungen zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses

Erbringt der Kläger mit einem eigenen Fahrzeug Lade- und Transportleistungen für den Betrieb der Beklagten und wird er dafür von der Fa. B. vergütet, legen diese Umstände die Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten nicht nahe; um gleichwohl zur Annahme einer von persönlicher Abhängigkeit und betrieblichen Eingliederung geprägten Rechtsbeziehung zu gelangen, hat der Kläger die Rechtsbeziehungen zwischen ihm und der Fa. B., die Umstände des Einsatzes eines eigenen Fahrzeugs sowie die Umstände, die die Annahme der Begründung einer Rechtsbeziehung zur Beklagten rechtfertigen, darzulegen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2010 - 10 Ca 489/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht und ob dem Kläger daraus für das Jahr 2006 noch Ansprüche auf Zahlung von Urlaubsentgelt sowie Entgeltfortzahlung an Feiertagen und Krankheitstagen zustehen.