Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht und ob dem Kläger daraus für das Jahr 2006 noch Ansprüche auf Zahlung von Urlaubsentgelt sowie Entgeltfortzahlung an Feiertagen und Krankheitstagen zustehen.
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