LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.08.2015
5 Sa 416/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 416; ZPO § 420;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2340/13

Unbegründete Vergütungsklage einer Prokuristin/Leiterin Recht bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung unter Vorlage einer Vertragskopie

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 416/14

DRsp Nr. 2015/18759

Unbegründete Vergütungsklage einer "Prokuristin/Leiterin Recht" bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung unter Vorlage einer Vertragskopie

1. Ein Arbeitsvertrag ist eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO und begründet, sofern er von den Ausstellenden unterschrieben ist, vollen Beweis nur dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellenden abgegeben sind (§ 416 ZPO); dies setzt nach § 420 ZPO die Vorlage der Urschrift voraus. 2. Die Vorlage eines Formulartextes "Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer" mit Datum vom 01.06.2013, dessen Zustandekommen die Beklagte bestritten hat, reicht zum Nachweis des Vertragsschlusses insbesondere dann nicht aus, wenn die Klägerin bei wechselndem Vortrag nicht darlegen kann, ob das Vertragsformular vom Geschäftsführer der Beklagten oder von dessen Tochter unterzeichnet worden ist und auch zu einer gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis der Tochter des Geschäftsführers, eine "Prokuristin/Leiterin Recht" einzustellen, jedweder Vortrag fehlt.