ArbG Ludwigshafen, vom 28.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2340/13
Unbegründete Vergütungsklage einer Prokuristin/Leiterin Recht bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung unter Vorlage einer Vertragskopie
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 416/14
DRsp Nr. 2015/18759
Unbegründete Vergütungsklage einer "Prokuristin/Leiterin Recht" bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung unter Vorlage einer Vertragskopie
1. Ein Arbeitsvertrag ist eine Privaturkunde im Sinne des § 416ZPO und begründet, sofern er von den Ausstellenden unterschrieben ist, vollen Beweis nur dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellenden abgegeben sind (§ 416ZPO); dies setzt nach § 420ZPO die Vorlage der Urschrift voraus.2. Die Vorlage eines Formulartextes "Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer" mit Datum vom 01.06.2013, dessen Zustandekommen die Beklagte bestritten hat, reicht zum Nachweis des Vertragsschlusses insbesondere dann nicht aus, wenn die Klägerin bei wechselndem Vortrag nicht darlegen kann, ob das Vertragsformular vom Geschäftsführer der Beklagten oder von dessen Tochter unterzeichnet worden ist und auch zu einer gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis der Tochter des Geschäftsführers, eine "Prokuristin/Leiterin Recht" einzustellen, jedweder Vortrag fehlt.
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