LAG Niedersachsen - Urteil vom 21.05.2007
9 Sa 1371/06
Normen:
BGB § 305c Abs. 2 § 307 Abs. 1 Satz 2 § 308 Nr. 4 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 178
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 3 Ca 14/06 Ö - 29.06.2006,

Unbegründete Vergütungsklage bei wirksamer Formularklausel mit Verweis auf Rechtsverordnung zur Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.05.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 1371/06

DRsp Nr. 2007/17815

Unbegründete Vergütungsklage bei wirksamer Formularklausel mit Verweis auf Rechtsverordnung zur Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

»1. Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die zur Bestimmung des Umfanges der Arbeitszeit auf die durch Rechtsverordnung geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verweist, ist nicht unklar und unverständlich iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anschluß an BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - ).2. Dies gilt auch für eine entsprechende Verweisung auf die an vergleichbare Beamte gewährten Sonderzahlungen.«

Normenkette:

BGB § 305c Abs. 2 § 307 Abs. 1 Satz 2 § 308 Nr. 4 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche der Klägerin sowie um die tarifliche Sonderzahlung und das tarifliche Urlaubsgeld für das Jahr 2005.

Die am 0.0.1960 geborene Klägerin ist seit 1980 bei dem beklagten Land im niedersächsischen als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) sowie die diesen Tarifvertrag ergänzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung Anwendung.