Die Parteien streiten - nach Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen der Tätigkeit des Klägers für eine Konzerntochtergesellschaft - über Vergütungsansprüche, Abfindungsansprüche wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Höhe der betrieblichen Altersversorgung.
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