Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.05.2007 in Sachen 10 Ca 5347/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin hin wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
Die Kosten der Anschlussberufung hat ebenfalls die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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