LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.06.2010
1 Sa 439 e/09
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 465/09

Unbegründete Tariflohnklage bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin infolge Mitgliedschaft im Unternehmerverband Einzelhandel Schleswig-Holstein ohne Tarifbindung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 439 e/09

DRsp Nr. 2010/20860

Unbegründete Tariflohnklage bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin infolge Mitgliedschaft im Unternehmerverband Einzelhandel Schleswig-Holstein ohne Tarifbindung

1. Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung vorzusehen; eine solche Regelung widerspricht im Grundsatz weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht. 2. Die Begründung einer OT-Mitgliedschaft ("ohne Tarifbindung") in einem Arbeitgeberverband setzt voraus, dass es für diese Mitgliedschaftsform zu dem Zeitpunkt, in dem ein bisheriges Vollmitglied eine OT-Mitgliedschaft begründen will, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt; wegen des im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie erforderlichen Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit hinsichtlich tarifpolitischer Entscheidungen muss die Satzung eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und solchen ohne Tarifbindung vorsehen. 3. Nach Ende der Tarifbindung der Arbeitgeberin wirkt sich eine arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede dahingehend aus, dass zukünftige Änderungen der Tarifverträge zwischen den Parteien nicht vereinbart sind.