1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06. November 2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die am .... 1964 geborene Klägerin steht seit dem 1. Januar 1992 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Ihr Gehalt als Senior Consultant belief sich zuletzt auf 5.683,50 € brutto monatlich.
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