Der Kläger nimmt mit seiner Klage den Geschäftsführer der in Insolvenz geratenen Firma S. GmbH & Co. KG in Anspruch. Er begehrt die Feststellung einer persönlichen Schadenersatzhaftung wegen fehlender Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus einer bestehenden Altersteilzeitvereinbarung.
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