Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 16.11.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger noch Schadensersatzansprüche gegenüber seinem vormaligen Arbeitgeber, der Beklagten, zustehen, die verursacht durch seinen beruflich bedingten Umzug entstanden sein sollen.
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