LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.03.2012
5 Sa 701/11
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BGB § 628 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; KSchG § 9; KSchG § 13 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 17.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 480/11

Unbegründete Schadensersatzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur Schikanierung am Arbeitsplatz; Wegfall des Schadensersatzanspruches bei fristwidriger außerordentlicher Eigenkündigung des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 701/11

DRsp Nr. 2012/11036

Unbegründete Schadensersatzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur Schikanierung am Arbeitsplatz; Wegfall des Schadensersatzanspruches bei fristwidriger außerordentlicher Eigenkündigung des Arbeitnehmers

1. Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht umfasst der Begriff "Mobbing" eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz zwischen Beschäftigten oder zwischen ihnen und den Vorgesetzten, bei der die Betroffenen systematisch und oft über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel oder dem Ergebnis des Ausstoßes aus der Gemeinschaft direkt oder indirekt angegriffen werden und dies als Diskriminierung empfinden; die zahlreich in Betracht kommenden Handlungen können darin bestehen, dass die Betroffenen tätlich angegriffen oder auch nur geringschätzig behandelt, von der Kommunikation ausgeschlossen, beleidigt oder diskriminiert werden.