LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.07.2011
7 Sa 90/11
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 22.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1233/10

Unbegründete Rückforderung überzahlter Vergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu rechtsgrundlosen Zahlungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 90/11

DRsp Nr. 2011/17094

Unbegründete Rückforderung überzahlter Vergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu rechtsgrundlosen Zahlungen

Rechtsgrundlos erbrachte Leistungen sind nicht feststellbar, wenn die Arbeitgeberin ihren Vortrag auch in der Berufungsinstanz auf nicht nachvollziehbare Darlegungen beschränkt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22.12.2010, 3 Ca 1233/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die klagende Arbeitgeberin nimmt den bei ihr bis 31.03.2009 als Hoteldirektor beschäftigt gewesenen Beklagten auf Rückzahlung überzahlter Vergütung in Anspruch.

Zwischen den Parteien wurde unter dem 16.01.2006 eine Vereinbarung geschlossen, die u. a. folgenden Inhalt hat:

Vielen Dank für die Beförderung zum Hoteldirektor in Ihrem Unternehmen, mit sofortiger Wirkung.

Die Entlohnung sieht aus wie folgt:

3,3 % des Netto - Jahresumsatzes, die Auszahlung erfolgt:

5.000,00 EUR Brutto Monatlich

Der Restbetrag erfolgt im Januar des Folgejahres.